ErwGr. 3

REG_2014_1098 · zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf bestimmte Aromastoffe

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Bewertung von 8 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren Bewertung noch läuft. Diese Aromastoffe wurden von der EFSA in den folgenden Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilt: Bewertung FGE.21rev4 (3) (Stoffe FL-Nrn. 15.054, 15.055, 15.086 und 15.135), Bewertung FGE.24rev2 (4) (Stoff 14.085), Bewertung FGE.77rev1 (5) (Stoff FL-Nr. 14.041), und Bewertung FGE.93rev1 (6) (Stoffe FL-Nrn. 15.010 und FL-15.128). Die EFSA kam zu dem Schluss, dass diese Aromastoffe bei den geschätzten Aufnahmemengen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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