ErwGr. 11

REG_2014_1127 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Amitrol, Dinocap, Fipronil, Flufenacet, Pendimethalin, Propyzamid und Pyridat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Europäische Kommission ersuchte die Behörde, die erwarteten Gehalte an Fipronilrückständen in Erzeugnissen tierischen Ursprungs und die daraus resultierende Exposition der Verbraucher neu zu berechnen und hierbei den Widerruf der Zulassungen für die Verwendung auf Kopf- und auf Grünkohl sowie die Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu berücksichtigen. Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Änderung der RHG nach dem Widerruf der Zulassungen für die Verwendung auf Kopf- und auf Grünkohl vor (8). Sie kam zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen RHG ausreichend durch Daten belegt sind und dass kein Risiko für die Verbraucher festgestellt worden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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