ErwGr. 5

REG_2014_1127 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Amitrol, Dinocap, Fipronil, Flufenacet, Pendimethalin, Propyzamid und Pyridat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Für Fipronil legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor (4). Sie empfahl, die RHG für Blumen- und Kopfkohle, Fett und Leber von Schwein, Rind, Schaf und Ziege, Schweinenieren, Leber und Eier von Geflügel zu senken. Für andere Erzeugnisse empfahl sie die Anhebung oder Beibehaltung der geltenden RHG.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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