ErwGr. 5

REG_2014_1137 · zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verarbeitung von Nebenprodukten der Schlachtung, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

Kälberlab wird in der Käseproduktion genutzt und in speziellen Betrieben aus den Mägen junger Wiederkäuer gewonnen. Das Brühen oder Reinigen der Mägen verringert den Labertrag aus diesen Mägen erheblich, trägt aber nicht zur Sicherheit des Labs bei, das anschließend hoch verarbeitet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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