ErwGr. 2

REG_2014_1148 · zur Änderung der Anhänge II, VII, VIII, IX und X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für die Feststellung des Status der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) von Mitgliedstaaten, Drittländern oder ihren Gebieten. Diese Vorschriften beruhen auf der von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) im Gesundheitskodex für Landtiere (nachstehend „Kodex“) festgelegten internationalen Norm. In der Kodex-Fassung von 2013 wurde im BSE-Kapitel der Begriff „release assessment“ („Freisetzungsbewertung“) durch den Begriff „entry assessment“ („Eingangsbewertung“) ersetzt; außerdem wurde die Tabelle mit den Zielpunkten für ein Land bzw. Gebiet erheblich geändert, um den Bedürfnissen von Ländern mit kleiner oder sehr kleiner Rinderpopulation besser Rechnung zu tragen. Diese Änderungen sollten sich in Anhang II widerspiegeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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