Art. 1

REG_2014_1150 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 374/2014 über die Senkung oder Abschaffung von Zöllen auf Waren mit Ursprung in der Ukraine

Die Verordnung (EU) Nr. 374/2014 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Präferenzregelung Die Zölle auf Waren mit Ursprung in der Ukraine werden gemäß Anhang I gesenkt oder abgeschafft. Wird in Anhang I auf Zollabbaustufen Bezug genommen, so wird der Basiszollsatz für die Jahre 2014 und 2015 im Falle der Zollabbaustufe 0 auf null gesenkt und im Falle der Zollabbaustufe 3 um 25 %, im Falle der Zollabbaustufe 5 um 16,7 % und im Falle der Zollabbaustufe 7 um 12,5 % gesenkt.“
2.Artikel 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „e) die demokratischen Grundsätze, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sowie das Rechtsstaatsprinzip geachtet werden, wie in Artikel 2 des Assoziierungsabkommens vorgesehen (*1). (*1) ABl. L 161 vom 29.5.2014, S. 3.“ "
3.Artikel 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 31. Dezember 2015.“
4.Die Anhänge II und III werden gemäß Anhang I beziehungsweise II dieser Verordnung geändert.
Die Zölle auf Waren mit Ursprung in der Ukraine werden gemäß Anhang I gesenkt oder abgeschafft. Wird in Anhang I auf Zollabbaustufen Bezug genommen, so wird der Basiszollsatz für die Jahre 2014 und 2015 im Falle der Zollabbaustufe 0 auf null gesenkt und im Falle der Zollabbaustufe 3 um 25 %, im Falle der Zollabbaustufe 5 um 16,7 % und im Falle der Zollabbaustufe 7 um 12,5 % gesenkt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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