ErwGr. 1

REG_2014_1150 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 374/2014 über die Senkung oder Abschaffung von Zöllen auf Waren mit Ursprung in der Ukraine

Die Ukraine ist ein vorrangiges Partnerland im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Östlichen Partnerschaft. Die Europäische Union strebt mit Blick auf eine politische Assoziierung und eine wirtschaftliche Integration eine immer engere Beziehung zur Ukraine an. In diesem Zusammenhang haben die Union und die Ukraine von 2007 bis 2011 das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (2) (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) einschließlich einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area — DCFTA) ausgehandelt, das am 27. Juni 2014 von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Nach den DCFTA-Bestimmungen sollen die Union und die Ukraine während einer Übergangszeit von höchstens 10 Jahren ab Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens im Einklang mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (1994) eine Freihandelszone errichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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