ErwGr. 5

REG_2014_1161 · zur Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt

Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Digitaler Fahrtenschreiber: Fahrplan für künftige Tätigkeiten“ (4), die den Vorschlag für die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 begleitete, sieht einen Zeitraum von zwei Jahren nach Annahme der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 für die Erarbeitung und Annahme von Anhängen und Anlagen vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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