ErwGr. 5

REG_2014_1226 · zur Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos

Nachdem Lactalis B&C einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich „fett- und transfettsäurearmem Streichfett mit hohem Gehalt an ungesättigten und Omega-3-Fettsäuren“ im Hinblick auf die Senkung des LDL-Cholesterinspiegels abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00458) (2). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Die Verwendung eines Fettes mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren anstelle eines Fettes mit einem hohen Gehalt an gesättigten Fettsäuren/Transfettsäuren hilft, das LDL-Cholesterin zu senken. LDL-Cholesterin ist ein kardiovaskulärer Risikofaktor“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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