ErwGr. 10

REG_2014_1228 · über die Zulassung bzw. Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos

Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer Stellungnahme, die der Kommission und den Mitgliedstaaten am 30. September 2011 zuging, den Schluss, dass ein Kausalzusammenhang nachgewiesen wurde zwischen der Einnahme von Vitamin D und der Verringerung der durch posturale Instabilität und Muskelschwäche bedingten Sturzgefahr. Eine Verringerung der Sturzgefahr bei Männern und Frauen ab 60 Jahren wirkt sich durch das niedrigere Risiko von Knochenbrüchen positiv auf die Gesundheit aus. Eine gesundheitsbezogene Angabe, die diese Auffassung widerspiegelt, sollte daher als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entsprechend gelten und in die Liste zugelassener Angaben der Europäischen Union aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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