ErwGr. 14

REG_2014_1228 · über die Zulassung bzw. Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos

Nachdem die GP International Holding B.V. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich Glucosaminhydrochlorid im Hinblick auf eine verlangsamte Knorpeldegeneration abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00412) (5). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Verlangsamt/verringert den Prozess der Zerstörung des Knorpels im muskuloskelettalen System und senkt dadurch das Osteoarthritis-Risiko“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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