ErwGr. 15

REG_2014_1229 · über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem Omikron Italia S.r.l. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung einer Kombination aus Diosmin, Troxerutin und Hesperidin im Hinblick auf den Erhalt des normalen Venentonus (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00354) (7) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Die Flavonoid-Mischung aus 300 mg Diosmin, 300 mg Troxerutin und 100 mg Hesperidin ist ein nützlicher Hilfsstoff für den Erhalt des physiologischen Venentonus“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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