ErwGr. 9

REG_2014_1286 · über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)

Um den Zusammenhang zwischen den von dieser Verordnung begründeten Verpflichtungen und den Verpflichtungen aus anderen Gesetzgebungsakten, nach denen den Anlegern Informationen bereitzustellen sind, unter anderem aus der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) und aus der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (10), klarzustellen, ist festzulegen, dass diese Gesetzgebungsakte zusätzlich zu dieser Verordnung weiterhin Anwendung finden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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