ErwGr. 10

REG_2014_1300 · über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Um mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und Modernisierungsanreize zu geben, sollten innovative Lösungen gefördert und deren Umsetzung unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden. Wird eine innovative Lösung vorgeschlagen, so sollte der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter erläutern, inwiefern sie von den jeweiligen Vorgaben der TSI abweichen, und die Kommission sollte die innovative Lösung prüfen. Fällt diese Prüfung positiv aus, sollte die Agentur die geeigneten funktionalen Spezifikationen und Schnittstellenspezifikationen der innovativen Lösung festlegen und geeignete Bewertungsmethoden erarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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