Art. 11 – Aufhebung

REG_2014_1301 · über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Energie“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union

Die Entscheidung 2008/284/EG und der Beschluss 2011/274/EU werden mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.
Sie gelten jedoch weiterhin für
a)Teilsysteme, die gemäß dieser Entscheidung bzw. diesem Beschluss genehmigt wurden;
b)Vorhaben für neue, erneuerte oder umgerüstete Teilsysteme, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Verordnung in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden oder die Gegenstand eines laufenden Vertrags sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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