ErwGr. 6

REG_2014_1320 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Bradypus pygmaeus wurde 2001 von Bradypus variegatus differenziert. Die Art wurde irrtümlicherweise nicht in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen. Dieses Versehen wurde am 20. November 2013 korrigiert, und Bradypus pygmaeus sollte folglich auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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