ErwGr. 2

REG_2014_1323 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Am 12. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/901/GASP (3) zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP erlassen, um zu verhindern, dass Flugturbinenkraftstoffe und Additive mit oder ohne Ursprung in der Union an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien verkauft, geliefert, weitergegeben oder ausgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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