ErwGr. 1

REG_2014_1333 · über Geldmarktstatistiken

Die Erfüllung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) erfordert die Erstellung von Statistiken über Geldmarktgeschäfte, d. h. über besicherte und unbesicherte Geldmarktgeschäfte sowie bestimmte Geschäfte mit Geldmarktderivaten, wie in dieser Verordnung näher bestimmt, die von monetären Finanzinstituten (MFIs) mit Ausnahme von Zentralbanken und Geldmarktfonds mit anderen MFIs sowie zwischen MFIs und sonstigen Finanzinstituten, dem Staat oder nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften getätigt werden, aber mit Ausnahme von gruppeninternen Transaktionen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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