ErwGr. 1

REG_2014_1350 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft

Am 15. November 2007 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 31/2008 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft (1) (im Folgenden „Abkommen“) angenommen. Das derzeitige Protokoll zum Abkommen läuft am 31. Dezember 2014 aus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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