ErwGr. 5

REG_2014_1357 · zur Ersetzung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

Die Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG sind mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufzuheben und durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (5) zu ersetzen, die den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt widerspiegelt. Abweichend davon können die beiden Richtlinien für bestimmte Gemische bis zum 1. Juni 2017 gelten, wenn diese gemäß der Richtlinie 1999/45/EG eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wurden und bereits vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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