ErwGr. 4

REG_2014_1367 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Union für bestimmte Bestände von Tiefseearten (2015 und 2016)

Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) sollten auf der Grundlage verfügbarer wissenschaftlicher Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und sozioökonomischer Auswirkungen bei fairer Behandlung aller Fischereizweige sowie unter Berücksichtigung der in den Konsultationen mit den Interessenträgern, insbesondere bei Sitzungen mit den betreffenden regionalen Beiräten, dargelegten Standpunkte festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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