ErwGr. 3

REG_2014_139 · zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Dazu ist es nötig, dass die Kommission bis zum 31. Dezember 2013 die erforderlichen Durchführungsbestimmungen verabschiedet, mit denen die Bedingungen für die Gestaltung und den sicheren Betrieb von Flugplätzen gemäß Artikel 8a Absatz 5 festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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