ErwGr. 3

REG_2014_217 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hinsichtlich Salmonellen in Schweineschlachtkörpern

Zur Verringerung der Prävalenz von Salmonellen auf Schweineschlachtkörpern sollte die Hygiene während der Schlachtung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 218/2014 der Kommission vom 7. März 2014 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission (4) stärker kontrolliert werden; somit dürfte sich die Anzahl positiv getesteter Proben verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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