ErwGr. 1

REG_2014_220 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates im Hinblick auf die Bezugnahmen auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union

Die Begriffe „öffentlich“, „Defizit“ und „Investitionen“ sind in dem den Verträgen beigefügten Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit sowie in der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 unter Bezugnahme auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (2) (im Folgenden „ESVG 95“) festgelegt, das durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 eingeführt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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