ErwGr. 12

REG_2014_245 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren bezüglich des fliegenden Personals in der Zivilluftfahrt

Mitgliedstaaten, die über ein nationales System verfügen, mit dem Piloten die Genehmigung zur Durchführung von Flügen unter Instrumentenflugwetterbedingungen (IMC) mit begrenzten Rechten erteilt wird, die auf den nationalen Luftraum des Mitgliedstaats beschränkt sind, und die den Nachweis erbringen können, dass das System sicher ist und eine spezifische lokale Notwendigkeit vorliegt, sollte es erlaubt werden, solche Genehmigungen für einen begrenzten Zeitraum vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen weiter zu erteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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