ErwGr. 6

REG_2014_245 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren bezüglich des fliegenden Personals in der Zivilluftfahrt

Des Weiteren enthält die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission in Anhang I (Teil-FCL) Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung bezüglich einer Instrumentenflugberechtigung (IR). Diese Anforderungen für die Instrumentenflugberechtigung basierten auf den früheren JAR-FCL-Anforderungen und es hat sich gezeigt, dass ihre Überprüfung erforderlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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