ErwGr. 2

REG_2014_251 · über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates

Aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sind weitere Änderungen erforderlich, um die der Kommission gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 übertragenen Befugnisse an die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzugleichen. Angesichts des Umfangs dieser Änderungen sollte die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 aufgehoben und durch diese Verordnung ersetzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 122/94 wurden neue Vorschriften für den Zusatz von Aromastoffen und Alkohol festgelegt, die für bestimmte aromatisierte Weinerzeugnisse gelten; der Klarheit halber sollten diese Vorschriften in diese Verordnung übernommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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