ErwGr. 6

REG_2014_264 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verwendung von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer in festen Nahrungsergänzungsmitteln sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission im Hinblick auf die Spezifikationen dieses Stoffes

Es ist technisch erforderlich, einer cellulosehaltigen Formulierung in Nahrungsergänzungsmitteln Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer zuzusetzen. Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer verbessert die Filmhärte, erhöht die Anwendungsraten des Überzugmittels und fördert die Filmhaftung. Außerdem ermöglicht es einen kontinuierlichen Überzugsprozess und verringert somit die Dauer dieses Prozesses. Daher sollte die Verwendung dieses Zusatzstoffes als Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen und Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer die E-Nummer E 1208 zugeteilt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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