ErwGr. 2

REG_2014_271 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen

Mit der Resolution 2136 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Januar 2014 wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Nummern 9 und 11 der Resolution 1807 (2008) vom 31. März 2008 unterliegen, geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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