ErwGr. 5

REG_2014_312 · zur Festlegung eines Netzkodex für die Gasbilanzierung in Fernleitungsnetzen

Die Netznutzer sollen die Verantwortung dafür tragen, dass ihre Ein- und Ausspeisungen ausgeglichen sind, wobei die Bilanzierungsregeln so konzipiert sind, dass sie einen kurzfristigen Gasgroßhandelsmarkt fördern, wobei Handelsplattformen eingerichtet werden, um den Gashandel zwischen den Netznutzern und dem Fernleitungsnetzbetreiber zu erleichtern. Die Fernleitungsnetzbetreiber nehmen die gegebenenfalls notwendigen physikalischen Bilanzierungsmaßnahmen vor. Dabei sollten die Fernleitungsnetzbetreiber die Reihenfolge der Merit-Order-Liste befolgen. Die Merit-Order-Liste ist so aufgebaut, dass die Fernleitungsnetzbetreiber bei der Gasbeschaffung sowohl wirtschaftliche als auch netztechnische Erwägungen berücksichtigen, wobei sie Produkte einsetzen, die mithilfe eines möglichst breit gefassten Spektrums an Quellen bereitgestellt werden können und Produkte von LNG-Anlagen und Speicheranlagen einschließen. Die Fernleitungsnetzbetreiber sollten das Ziel verfolgen, ihren physikalischen Bilanzierungsbedarf soweit wie möglich durch den Kauf oder Verkauf kurzfristiger standardisierter Produkte auf dem Großhandelsmarkt zu decken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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