Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird wie folgt geändert:
1.Der folgende Eintrag wird in die Tabelle der Anlage 1 gemäß der Reihenfolge der darin enthaltenen Einträge eingefügt: „Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur; (Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen) 648-055-00-5 266-028-2 65996-93-2“
„Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur; (Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen) 648-055-00-5 266-028-2 65996-93-2“
2.In Anlage 2 wird folgender Eintrag gestrichen: „Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur; (Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen) 648-055-00-5 266-028-2 65996-93-2“
„Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur; (Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen) 648-055-00-5 266-028-2 65996-93-2“
3.Der folgende Eintrag wird in die Tabelle der Anlage 4 gemäß der Reihenfolge der darin enthaltenen Einträge eingefügt: „Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur; (Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen) 648-055-00-5 266-028-2 65996-93-2“
„Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur; (Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen) 648-055-00-5 266-028-2 65996-93-2“
4.Der folgende Eintrag wird in die Tabelle der Anlage 6 gemäß der Reihenfolge der darin enthaltenen Einträge eingefügt: „Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur; (Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen) 648-055-00-5 266-028-2 65996-93-2“
„Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur; (Rückstand aus der Destillation von Hochtemperaturkohlenteer; schwarzer Feststoff mit einem ungefähren Erweichungspunkt von 30 °C bis 180 °C (86 °F bis 356 °F); besteht in erster Linie aus einem komplexen Gemisch von drei- oder mehrgliedrigen kondensierten ringaromatischen Kohlenwasserstoffen) 648-055-00-5 266-028-2 65996-93-2“
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025
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