ErwGr. 16

REG_2014_376 · über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission

Um den Informationsaustausch zu erleichtern, sollten Ereignismeldungen in Datenbanken gespeichert werden, die mit dem europäischen Koordinierungszentrum für Informationssysteme über Luftfahrtunfälle (Eccairs — d. h. mit der von allen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Zentralspeicher für die Speicherung der Ereignismeldungen verwendeten Software) und mit der ADREP-Systematik (der Systematik der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), die auch für die Eccairs-Software herangezogen wird) kompatibel sind. Die Agentur und die Kommission sollten technische Unterstützung im Hinblick auf die Interoperabilität der Systeme leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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