ErwGr. 30

REG_2014_376 · über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission

Da das Ziel der Verbesserung der Flugsicherheit auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden kann, weil in einzelnen Mitgliedstaaten isoliert betriebene Meldesysteme weniger wirksam sind als ein koordiniertes Netz mit Informationsaustausch, das es erlaubt, mögliche Sicherheitsrisiken und wichtige Risikobereiche auf Unionsebene zu erkennen, sollte die Analyse auf nationaler Ebene durch Analyse und Weiterverfolgung auf Unionsebene ergänzt werden, um eine bessere Verhütung von Unfällen und Störungen in der Luftfahrt sicherzustellen. Diese Aufgabe auf Unionsebene sollte von einem Netz von Luftfahrt-Sicherheitsanalysten in Zusammenarbeit mit der Agentur und der Kommission durchgeführt werden. Es sollte dem Netz möglich sein, einvernehmlich zu beschließen, Beobachter zu seinen Treffen einzuladen, darunter auch Angestellte oder Vertreter der Industrie.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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