ErwGr. 42

REG_2014_376 · über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission

Die Angestellten und das Vertragspersonal sollten die Gelegenheit haben, Verstöße gegen Grundsätze über die Regelung ihres Schutzes gemäß dieser Verordnung zu melden, und sie sollten dafür nicht belangt werden können. Die Mitgliedstaaten sollten die Auswirkungen für diejenigen, die gegen den Grundsatz des Schutzes des Meldenden und anderer Personen, die in den Ereignismeldungen genannt sind, verstoßen, definieren sowie zweckdienliche Abhilfemaßnahmen festlegen oder Sanktionen verhängen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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