ErwGr. 51

REG_2014_376 · über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission

Sanktionen sollten insbesondere gegen Personen oder Stellen in folgenden, dieser Verordnung zuwiderlaufenden Fällen anwendbar sein: missbräuchliche Verwendung von nach dieser Verordnung geschützten Informationen; Schaffung von Nachteilen für Personen, die ein Ereignis melden oder in einer Ereignismeldung genannt sind, es sei denn, es liegt eine in dieser Verordnung festgelegte Ausnahme vor; Versäumnis, ein zur Erfassung von Angaben über Ereignisse geeignetes Umfeld zu schaffen; Versäumnis, die erfassten Informationen zu analysieren oder die erkannten feststehenden oder potenziellen Sicherheitsmängel zu beheben; Versäumnis, die gemäß dieser Verordnung erfassten Informationen auszutauschen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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