ErwGr. 4

REG_2014_432 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Auf ihrer zweiten Jahrestagung 2014 hat die Regionale Fischereiorganisation für den Südpazifik (im Folgenden „SPFO“) Fangmöglichkeiten bestehend aus einer zulässigen Gesamtfangmenge (im Folgenden „TAC“) für Bastardmakrele angenommen. Darüber hinaus hat die SPFO den spezifischen Bereich neu definiert, in dem Aufwands- und Fangbeschränkungen für Grundfischereien ab dem 4. Mai 2014 gelten werden. Diese Bestimmungen sollten in EU-Recht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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