Art. 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

REG_2014_452 · zur Festlegung von technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb von Drittlandsbetreibern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Diese Verordnung legt detaillierte Regeln für die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 genannten Drittlandsbetreiber von Luftfahrzeugen fest, die im gewerblichen Luftverkehr in das, aus dem oder innerhalb des Hoheitsgebiet(s) tätig sind, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einschließlich Bedingungen für die Ausstellung, Aufrechterhaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder den Widerruf von deren Genehmigungen, die Berechtigungen und Verpflichtungen der Inhaber von Genehmigungen sowie die Bedingungen, unter denen Flugbetrieb im Interesse der Sicherheit untersagt, eingeschränkt oder bestimmten Auflagen unterworfen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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