ErwGr. 5

REG_2014_469 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 über das Recht der Europäischen Zentralbank, Sanktionen zu verhängen (EZB/1999/4)

In der Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 sollte klargestellt werden, dass diese nur auf die Verhängung von Sanktionen durch die EZB bei der Ausübung ihrer nicht die Aufsicht betreffenden Zentralbankaufgaben Anwendung findet, während die Verordnung (EU) Nr. YYY/2014 (EZB/2014/17) auf die Verhängung von Verwaltungssanktionen durch die EZB bei der Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben anwendbar ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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