ErwGr. 2

REG_2014_478 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia

Am 5. März 2014 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2142 (2014) an, in der er das Waffenembargo gegen Somalia bestätigte und bekräftigte, dass das Waffenembargo bis 25. Oktober 2014 keine Anwendung auf Lieferungen von Waffen, Munition oder militärischem Gerät oder auf die Bereitstellung von Beratung, Hilfe oder Ausbildung findet, die ausschließlich zum Aufbau der Sicherheitskräfte der Bundesregierung Somalias zur Gewährleistung der Sicherheit der somalischen Bevölkerung bestimmt sind, außer in Bezug auf die Lieferung bestimmter, in der Anlage der Resolution 2111 (2013) genannter Gegenstände, die der vorherigen Genehmigung des nach der Resolution 751 (1992) eingesetzten Sanktionsausschusses bedürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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