Art. 6 – Prioritäten der Union

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Der EMFF trägt zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 und zur Durchführung der GFP bei. Mit dem EMFF werden die folgenden Prioritäten der Union für die nachhaltige Entwicklung der Fischerei und Aquakultur und der damit verbundenen Tätigkeiten, die die einschlägigen thematischen Ziele der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 reflektieren, verfolgt:
1.Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei durch Verfolgung der folgenden spezifischen Ziele: a) Verringerung der Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt, einschließlich der Vermeidung und Verringerung unerwünschter Fänge, soweit dies möglich ist; b) Schutz und Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme; c) Sicherstellung eines Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und verfügbaren Fangmöglichkeiten; d) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der Fischereibetriebe, einschließlich der Flotten der kleinen Küstenfischerei, sowie Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen; e) Förderung von technologischem Fortschritt, Innovation, einschließlich der Steigerung der Energieeffizienz, und Wissenstransfer; f) Entwicklung der Berufsausbildung, Erwerb neuer beruflicher Fertigkeiten und lebenslanges Lernen.
2.Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Aquakultur durch Verfolgung der folgenden spezifischen Ziele: a) Förderung von technologischem Fortschritt, Innovation und Wissenstransfer; b) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der Aquakulturbetriebe, einschließlich der Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen insbesondere in KMU; c) Schutz und Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität, Stärkung der aquakulturrelevanten Ökosysteme und Förderung einer ressourcenschonenden Aquakultur; d) Förderung einer Aquakultur mit einem hohen Grad an Umweltschutz, Förderung von Tiergesundheit und Tierschutz sowie öffentlicher Gesundheit und Sicherheit; e) Entwicklung der Berufsausbildung, Erwerb neuer beruflicher Fertigkeiten und lebenslanges Lernen.
3.Unterstützung der Durchführung der GFP durch Verfolgung der folgenden spezifischen Ziele: a) Verbesserung und Bereitstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Verbesserung der Erhebung und Verwaltung von Daten; b) Unterstützung der Begleitung, Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften, hierdurch Ausbau der institutionellen Kapazitäten und einer effizienten öffentlichen Verwaltung, ohne dass ein größerer Verwaltungsaufwand entsteht;
4.Steigerung von Beschäftigung und territorialem Zusammenhalt durch Verfolgung des folgenden spezifischen Ziels: der Förderung von Wirtschaftswachstum, sozialer Inklusion, Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitskräfte in den von der Fischerei und der Aquakultur abhängigen Gemeinschaften an der Küste und im Binnenland, einschließlich der Diversifizierung der Tätigkeiten innerhalb des Fischereisektors und durch Verlagerung auf andere Sektoren der maritimen Wirtschaft;
5.Förderung der Vermarktung und Verarbeitung durch Verfolgung der folgenden spezifischen Ziele: a) Verbesserung der Organisation der Märkte für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse; b) Förderung von Investitionen in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung;
6.Förderung der Durchführung der IMP.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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