ErwGr. 36

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Es sollten Vorschriften festgelegt werden, nach denen im Fall einer vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit Entschädigungen und Ausgleichszahlungen an Fischer und Eigner von Fischereifahrzeugen geleistet werden, falls eine solche Einstellung eine unmittelbare Folge bestimmter Erhaltungsmaßnahmen — ausgenommen Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten in der Fischerei —, in bestimmten unionsweiten oder nationalen Fischereibewirtschaftungsplänen vorgesehen oder Folge der Nichterneuerung von nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen oder von Protokollen zu solchen Abkommen ist; solche Vorschriften sollten ebenso im Fall einer dauerhaften Einstellung der Fischereitätigkeit festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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