ErwGr. 76

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Ziel der IMP ist die Unterstützung der nachhaltigen Nutzung der Meere und Ozeane sowie die Entwicklung einer koordinierten, kohärenten und transparenten Entscheidungsfindung für die Politikbereiche, die die Ozeane, Meere, Inseln, Küstengebiete und Gebiete in äußerster Randlage sowie die maritimen Sektoren angehen, entsprechend der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 10. Oktober 2007„Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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