ErwGr. 83

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Um die Zielsetzungen der GFP auf globaler Ebene zu erreichen, nimmt die Union in internationalen Organisationen eine aktive Rolle ein. Es ist daher sehr wichtig, dass die Union zu den Aktivitäten solcher Organisationen beiträgt, die sich für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischressourcen auf Hoher See und in Drittlandsgewässern einsetzen. Die internationalen Organisationen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 gewährte Unterstützung sollte daher im Rahmen des EMFF auch angesichts des Prinzips eines einzigen Fonds fortgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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