ErwGr. 3

REG_2014_51 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dimethomorph, Indoxacarb und Pyraclostrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Indoxacarb wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kresse, Barbarakraut, Rotem Senf, anderen Kopfsalaten und Salatarten, Portulak, Mangold und anderem Spinat und verwandten Arten (Blätter) gestellt. Bezüglich Pyraclostrobin wurde ein solcher Antrag für Erdartischocken gestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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