ErwGr. 1

REG_2014_510 · zur über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1216/2009 und (EG) Nr. 614/2009 des Rates

Die Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates (3) und die Verordnung (EG) Nr. 614/2009 des Rates (4) müssen infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf die eingeführte Unterscheidung zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten. Weitere Anpassungen sind erforderlich, um geltende Rechtsvorschriften klarer und transparenter zu gestalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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