ErwGr. 18

REG_2014_510 · zur über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1216/2009 und (EG) Nr. 614/2009 des Rates

Zur Gewährleistung des gleichberechtigten Marktzugangs und der Gleichbehandlung aller Wirtschaftsteilnehmer sowie zur Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs des Unionsmarkts und zur Erhaltung des Gleichgewichts auf diesem Markt sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich folgender Aspekte zu erlassen: Bedingungen für die Einreichung von Anträgen im Rahmen eines Zollkontingents und Vorschriften für die Übertragung von Ansprüchen innerhalb des Zollkontingents, Bindung der Teilnahme an einem Zollkontingent an die Stellung einer Sicherheit sowie die besonderen Merkmale, Anforderungen oder Einschränkungen, die für das Zollkontingent gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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