ErwGr. 41

REG_2014_510 · zur über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1216/2009 und (EG) Nr. 614/2009 des Rates

In Anbetracht des engen Zusammenhangs zwischen den Nicht-Anhang-I-Waren und den zur Herstellung dieser Nicht-Anhang-I-Waren verwendeten landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist es erforderlich, die entsprechende Anwendung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) festgelegten und erlassenen horizontalen Vorschriften zu Sicherheiten, Kontrollen, Überprüfungen, Prüfungen und Sanktionen auf Nicht-Anhang-I-Waren vorzusehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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