ErwGr. 27

REG_2014_513 · zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates

Die Mitgliedstaaten sollten zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels dieses Instruments dafür sorgen, dass im Rahmen ihrer nationalen Programme Maßnahmen mit Bezug auf alle spezifischen Ziele des Instruments ergriffen werden und dass die Mittelzuweisung für die jeweiligen Ziele an die Probleme und den Bedarf angepasst ist und die Mittelausstattung die Verwirklichung dieser Ziele tatsächlich ermöglicht. Verfolgt ein nationales Programm keines der spezifischen Ziele oder bleibt die Mittelzuweisung hinter den hier festgelegten Mindestquoten zurück, sollte der betroffene Mitgliedstaat in dem Programm eine Begründung dafür liefern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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