ErwGr. 39

REG_2014_514 · zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements

Die Öffentlichkeit sollte über die mit den Unionsmitteln erzielten Ergebnisse und Erfolge informiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die Mittel der Union verwendet werden. Die Kommission, die zuständigen Behörden und die Begünstigten sollten dafür verantwortlich sein, dass die Öffentlichkeit in geeigneter Form informiert wird. Um die an die Allgemeinheit gerichtete Kommunikation effizienter zu gestalten und stärkere Synergien zwischen den auf Initiative der Kommission eingeleiteten Kommunikationsaktivitäten zu erzielen, sollten die im Rahmen dieser finanziellen Unterstützung durch die Union für Kommunikationsmaßnahmen zugewiesenen Mittel auch zur Finanzierung der Vermittlung der politischen Prioritäten der Union nach außen beitragen, vorausgesetzt, diese stehen in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen der finanziellen Unterstützung durch die Union im Bereich Inneres.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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