Anhang III – Ziele für operative Unterstützung im Rahmen der nationalen Programme

REG_2014_515 · zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG

Ziel 1: Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Strategien, mit denen sichergestellt wird, dass beim Überschreiten der Binnengrenzen ungeachtet der Staatsangehörigkeit keinerlei Personenkontrollen durchgeführt, beim Überschreiten der Außengrenzen aber Personen überprüft werden und das Überschreiten der Außengrenzen wirksam überwacht wird
— Aktionen,
— Personalkosten, einschließlich der Kosten für Schulungen,
— Betriebskosten, u. a. für Wartung und Reparaturen,
— Modernisierung/Ersetzen von Ausrüstung,
— Immobilien (Abschreibung, Renovierung).
Ziel 2: Förderung der Entwicklung und Umsetzung der gemeinsamen Politik für Visa und andere Aufenthaltstitel für kurze Aufenthalte, einschließlich der konsularischen Zusammenarbeit
— Aktionen,
— Personalkosten, einschließlich der Kosten für Schulungen,
— Betriebskosten, u. a. für Wartung und Reparaturen,
— Modernisierung/Ersetzen von Ausrüstung,
— Immobilien (Abschreibung, Renovierung).
Ziel 3: Einführung und Betrieb sicherer IT-Systeme, deren Kommunikationsinfrastruktur und -ausstattung zur Unterstützung der Steuerung der Migrationsströme, einschließlich ihrer Überwachung, über die Außengrenzen der Union;
— Betriebsmanagement des SIS, des VIS und neuer, einzuführender Systeme,
— Personalkosten, einschließlich der Kosten für Schulungen,
— Betriebskosten, u. a. für Wartung und Reparaturen,
— Kommunikationsinfrastruktur und sicherheits- sowie datenschutzbezogene Aspekte,
— Modernisierung/Ersetzen von Ausrüstung,
— Anmietung sicherer Gebäude und/oder Renovierung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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